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Nachhaltigkeit

Der Nachhaltigkeits­prozess je Fonds

Jeder Fonds hat einen eigenen Prüfweg. Hier siehst du für jeden einzelnen, welche Kriterien gelten, wer über die Aufnahme eines Wertpapiers entscheidet und was danach laufend überwacht wird.

Evergreen Sustainable World Stocks

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Nachhaltigkeitsziel

Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Zusätzlich strebt der Fonds an, eine geringere Treibhausgas-Emissionsintensität zu erreichen als der Vergleichsindex MSCI World Climate Paris Aligned Index und damit einen signifikanten Beitrag zum Pariser Klimaabkommen zu leisten.

1. Ausschließen

Ausschlusskriterien

Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen.

Alle Ausschlusskriterien im Detail
Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Kontroversenrecherche

Recherche zu den Unternehmen über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.

Nachhaltigkeitsausschuss

Bewertung jedes Unternehmens einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.

2. Auswählen

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.

3. Überwachen

Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Laufende Kontroversenprüfung

Bei neuen Kontroversen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Evergreen Sustainable World Bonds

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Nachhaltigkeitsziel

Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-generating Investments – Anleihen, die einem anerkannten Rahmenwerk folgen oder von einem Emittenten stammen, der laut Satzung zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt. Zusätzlich investiert der Fonds mindestens 60 % des Fondsvermögens gezielt in Klima- und Umweltprojekte (Green Bonds).

1. Ausschließen

Ausschlusskriterien

Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen, bei Staaten zusätzlich anhand von Demokratie-, Korruptions- und Entwicklungsindizes.

Alle Ausschlusskriterien im Detail
Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Kontroversenrecherche

Recherche zu den Emittenten über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.

Nachhaltigkeitsausschuss

Bewertung jedes Emittenten einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.

2. Auswählen

Klassifizierung als Impact Investment

Jede zugelassene Anleihe wird zusätzlich eingestuft: Folgt sie einem anerkannten Rahmenwerk (Green, Social, Sustainability oder Sustainability-Linked Bond Principles) oder stammt sie von einem Emittenten, der laut Satzung zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt? Mindestens 60 % des Fondsvermögens müssen auf Green Bonds entfallen, mindestens 80 % auf Anleihen mit einer dieser Voraussetzungen.

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.

3. Überwachen

Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Laufende Kontroversenprüfung

Bei neuen Kontroversen zu Unternehmensanleihen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Evergreen Stable World Fund

Drei Bausteine mit unterschiedlicher Nachhaltigkeitstiefe · gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Ökologische und soziale Merkmale

Mindestens 40 % des Fondsvermögens sind Impact-generating Investments – Anleihen, die einem anerkannten Rahmenwerk folgen oder von einem Emittenten stammen, der zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt.

Baustein 1 — Anleihen (im Basisportfolio & in den Anleihen-Futures)

1. Ausschließen

Ausschlusskriterien

Ausschluss bestimmter Geschäftsfelder, schwacher Nachhaltigkeitsbewertungen und von Normverstößen, bei Staaten zusätzlich anhand von Demokratie-, Korruptions- und Entwicklungsindizes.

Alle Ausschlusskriterien im Detail
Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Kontroversenrecherche

Recherche zu den Emittenten über Internetquellen und spezialisierte Datenbanken.

Nachhaltigkeitsausschuss

Bewertung jedes Emittenten einzeln durch Geschäftsführung, CSR-Management und Portfoliomanagement, Aufnahme nur mit Zweidrittelmehrheit.

2. Auswählen

Klassifizierung als Impact Investment

Jede zugelassene Anleihe des Basisportfolios wird zusätzlich eingestuft: Folgt sie einem anerkannten Rahmenwerk (Green, Social, Sustainability oder Sustainability-Linked Bond Principles) oder stammt sie von einem Emittenten, der laut Satzung zu einem Nachhaltigkeitsziel der Vereinten Nationen beiträgt? Mindestens 40 % des Fondsvermögens müssen auf Anleihen mit einer dieser Voraussetzungen entfallen.

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Eine umfassende wirtschaftliche Prüfung entscheidet, ob und mit welchem Gewicht ein Titel Teil des Portfolios wird.

3. Überwachen

Bei neuen Kontroversen beginnt der Prozess erneut bei der Kontroversenrecherche.

Laufende Kontroversenprüfung

Bei neuen Kontroversen erneute Diskussion und Abstimmung im Ausschuss. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Baustein 2 — Aktien

Ein Teil des Fondsvermögens bildet über Aktienindex-Futures die Wertentwicklung von ESG-Indizes ab (Environmental, Social, Governance). Ausgewählt werden hierfür diversifizierte Aktienindizes, die folgende anerkannte ESG-Ausschlusskriterien anwenden: Atomwaffen, umstrittene Waffen, zivile Feuerwaffen, Kraftwerkskohle, Ölsande, Tabak, UNGC-Verstöße.

Baustein 3 — Geldmarkt

Ein anderer Teil des Fondsvermögens besteht aus Geldmarktprodukten (Sichteinlagen & Tagesgeld im Basisportfolio). Die Kreditinstitute für diese Produkte werden durch eine Einzelfallprüfung zugelassen.

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Tomorrow Fund

gemäß Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifiziert

Den Tomorrow Fund managen wir für die Tomorrow GmbH. Die Ausschluss- und Positivkriterien stammen von Tomorrow und weichen deshalb von denen der übrigen Fonds ab.

Nachhaltigkeitsziel

Mindestens 80 % des Fondsvermögens sind Impact-aligned Investments. Mit dem XDC-Modell von Right. Based On Science wird zusätzlich gemessen, ob die Klimawirkung des Portfolios einer Erwärmung von höchstens 2 Grad entspricht.

1. Prüfen

Vorschlag von Emittenten

Evergreen GmbH schlägt Titel für das Anlageuniversum vor.

Ausschlusskriterien

Tomorrow GmbH prüft jeden vorgeschlagenen Titel nach eigenen Ausschlusskriterien, ergänzt um eine Kontroversenprüfung über die Datenbank RepRisk und eine Klimabewertung des einzelnen Titels.

Alle Kriterien im Detail

Positivkriterien

Ausschlusskriterien allein genügen nicht: Ein Titel kommt nur ins Anlageuniversum, wenn er zusätzlich mindestens ein Positivkriterium erfüllt, also einen erkennbaren Beitrag in einem der fünf Themenfelder leistet.

Tomorrow Impact Council

Der externe Ausschuss entscheidet final und unabhängig über die Aufnahme ins Anlageuniversum.

2. Auswählen

Finanzanalyse & Portfoliokonstruktion

Umfassende wirtschaftliche Prüfung für den Portfoliobau innerhalb des von Tomorrow GmbH freigegebenen Anlageuniversums durch Evergreen GmbH.

Klimaziel-Prüfung

Prüfung, ob der Fonds auf Portfolioebene das Nachhaltigkeitsziel von maximal 2 °C erreicht.

3. Überwachen

Laufende Überprüfung

Kontinuierliches Kontroversenmonitoring durch Tomorrow GmbH. Der Prozess beginnt erneut bei der Kontroversenrecherche.

Positivkriterien

Die Positivkriterien folgen denselben Themenfeldern wie die Ausschlusskriterien, mit Ausnahme der Rüstung, für die es keine Positivkriterien gibt. Sie arbeiten ohne Umsatzschwellen: Maßgeblich sind Themen-, Produkt- und Branchenbeispiele. Gewährleistung von Grundbedürfnissen: Gesundheit · Hygiene & Wasser · Ernährung · Wohnen · Sicherheit | Empowerment: Bildung · Arbeit · Gleichstellung · Geschäftsmodelle | Klimaschutz: Erneuerbare Energien · Digitalisierung · Mobilität · Emissionsvermeidung | Natur: Tiere · Ressourcen & Rohstoffe · Forstwirtschaft | Fairness: Gesellschaftliche Verantwortung · Transparenz · Unternehmensführung

Der gestrichelte Rahmen kennzeichnet Schritte, die eine reine Wirtschaftsprüfung sind und damit nicht vollständig zum Nachhaltigkeitsprozess gehören.

Evergreen Sustainable World Stocks

Ausschlusskriterien im Detail

Unternehmen

17 Kriterien

Umsatzschwellen

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Staaten

7 Kriterien

Ratings und Normen

Überstaatliche Organisationen

2 Kriterien

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Alkohol

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Fossile Brennstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.

Fossile Energieerzeugung

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.

Atomenergie

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.

Waffen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

Tabak

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

Glücksspiel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

> 0 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

Nicht notwendige Tierhaltung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

unter 2

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

MSCI ESG Rating

unter BB

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.

Sustainalytics Score

über 30

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.

Emissionsintensität

Perzentil über 50 %

Ausschluss von Emittenten, die ein Emissionsintensitäts-Perzentil von 50 % im Vergleich zur Peergroup überschreiten. Die Peergroup orientiert sich an der BICS-Level-4-Gruppe sowie an der Umsatznähe zum Emittenten.

United Nations Global Compact

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

Kinderarbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Nicht notwendige Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

ohne Umsatzschwelle

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

Korruption

< 30

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

Menschliche Entwicklung

Wert unter 0,7

Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.

Pariser Klimaabkommen

ohne Umsatzschwelle

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

SDG Index Score

unter 70

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

CO₂-Emissionen

> 15 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

Treibhausgas-Emissionen

> 20 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

Beteiligung kontroverser Staaten

Einfluss > 25 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026

Evergreen Sustainable World Bonds

Ausschlusskriterien im Detail

Unternehmen

16 Kriterien

Umsatzschwellen

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Staaten

7 Kriterien

Ratings und Normen

Überstaatliche Organisationen

2 Kriterien

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Alkohol

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Fossile Brennstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb fossiler Brennstoffe (Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl) erzielen. Dies beinhaltet auch Fracking und Ölsande.

Fossile Energieerzeugung

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht hierzu.

Atomenergie

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung aus atomaren Quellen gewonnener Energie erzielen.

Waffen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

Tabak

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

Glücksspiel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

> 0 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

Nicht notwendige Tierhaltung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

unter 2

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

MSCI ESG Rating

unter BB

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BB unterschreiten.

Sustainalytics Score

über 30

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 30 überschreiten.

United Nations Global Compact

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

Kinderarbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Nicht notwendige Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

ohne Umsatzschwelle

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

Korruption

< 30

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

Menschliche Entwicklung

Wert unter 0,7

Mithilfe des Human Development Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch die Vereinten Nationen einen Human Development Index Value von unter 0,7 zugeordnet bekommen.

Pariser Klimaabkommen

ohne Umsatzschwelle

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

SDG Index Score

unter 70

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die einen durch das Sustainable Development Solutions Network ermittelten SDG Index Score von 70 unterschreiten.

CO₂-Emissionen

> 15 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

Treibhausgas-Emissionen

> 20 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

Beteiligung kontroverser Staaten

Einfluss > 25 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026

Evergreen Stable World Fund

Ausschlusskriterien im Detail

Unternehmen

16 Kriterien

Umsatzschwellen

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Staaten

6 Kriterien

Ratings und Normen

Überstaatliche Organisationen

2 Kriterien

Ratings und Normen

Qualitatives Screening

Alkohol

Produktion > 5 %, Vertrieb > 30 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung von Alkohol oder mehr als 30 % ihres Umsatzes unmittelbar aus dem Vertrieb von Alkohol erzielen. Alkohol ist definiert als jede vergorene Spirituose, die Ethylalkohol oder Ethanol als berauschendes Mittel enthält.

Kohle, Gas und Öl

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Kohle, Gas oder Öl erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Energieträger einzeln.

Andere fossile Brennstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb anderer fossiler Brennstoffe erzielen.

Fossile Energieerzeugung

> 30 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar mehr als 30 % ihres Umsatzes aus der Herstellung oder dem Vertrieb aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie erzielen. Netzbetreiber zählen nicht dazu.

Waffen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Waffen erzielen. Als Waffe gilt jeder Gegenstand, der direkt oder indirekt zu Offensivzwecken genutzt werden kann — dazu zählen konventionelle, zivile, militärische, biologische und nukleare Waffen. Bei unkonventionellen Waffen erstreckt sich der Ausschluss zusätzlich auf vorgelagerte Tätigkeiten, also auf die Zulieferung.

Glücksspiel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Glücksspiel erzielen. Glücksspiel ist definiert als der Einsatz von Geld oder Wertgegenständen auf den Ausgang eines Spiels, eines Wettbewerbs oder eines Ereignisses, dessen Ausgang vom Zufall abhängt, im Bewusstsein des Risikos und in der Hoffnung auf einen Gewinn.

Tabak

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von Tabak erzielen. Tabak ist definiert als Zusatzstoff, welcher aus der getrockneten Nikotinpflanze gewonnen wird.

Pornografie / Erwachsenenunterhaltung

> 0 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die unmittelbar Umsatz aus der Herstellung oder dem Vertrieb von pornografischem Material oder Erwachsenenunterhaltung erzielen. Das umfasst solche Unternehmen, die an der Produktion von Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind und/oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung besitzen bzw. betreiben, einschließlich Erwachsenenfilme und -fernsehprogramme, Magazine und Erwachsenen-Websites, sowie Unternehmen, die am Vertrieb von Materialien der Erwachsenenunterhaltung beteiligt sind.

Nicht notwendige Tierhaltung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tierhaltung oder -produktion zum Zwecke des Vertriebs im Sinne der GICS-Klassifizierung „Consumer Discretionary“ betreiben bzw. im Vertrieb tierischer Produkte im Sinne dieser Klassifizierung tätig sind oder wiederholt gegen Tierschutzgesetze verstoßen haben.

Bloomberg ESG Governance Pillar Score

unter 2

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Bloomberg ermittelten ESG Governance Pillar Score von 2 unterschreiten. Der Score bewertet die Bereiche Managementstrukturen und -vergütung sowie Eigentümerrechte.

MSCI ESG Rating

unter BBB

Ausschluss von Emittenten, die ein durch MSCI ESG Research ermitteltes Rating von BBB unterschreiten.

Sustainalytics Score

über 20

Ausschluss von Emittenten, die einen durch Sustainalytics ermittelten Risiko Score von 20 überschreiten.

United Nations Global Compact

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die nicht in Übereinstimmung mit dem United Nations Global Compact sind.

Kinderarbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die an Rechtsfällen im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder an weit verbreiteten oder ungeheuerlichen Fällen von Kinderarbeit beteiligt waren, die Widerstand gegen verbesserte Praktiken leisten oder die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Nicht notwendige Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Tierversuche durchführen. Hiervon ausgenommen sind Emittenten, die damit gesetzlichen Vorschriften nachkommen.

Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten

ohne Umsatzschwelle

Mithilfe des Freedom House Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die anhand des Global Freedom Status als „Not Free“ klassifiziert werden.

Korruption

< 30

Mithilfe des Corruption Perception Index werden alle Emittenten ausgeschlossen, die durch Transparency International weniger als 30 Corruption Perception Index Points zugeordnet bekommen.

Menschliche Entwicklung

Rang > 30

Mithilfe des Human Development Index werden alle Staaten ausgeschlossen, die nicht zu den 30 bestplatzierten zählen.

Pariser Klimaabkommen

ohne Umsatzschwelle

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die das Pariser Klimaabkommen nicht unterzeichnet haben.

CO₂-Emissionen

> 15 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 15 t CO₂-Emissionen pro Kopf verursachen.

Treibhausgas-Emissionen

> 20 t/Kopf

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, die jährlich mehr als 20 t Treibhausgas-Emissionen pro Kopf verursachen.

Beteiligung kontroverser Staaten

Einfluss > 25 %

Es werden alle Emittenten ausgeschlossen, bei denen der direkte Einfluss durch kontroverse Staaten 25 % überschreitet. Ein Staat gilt als kontrovers, wenn dieser mit einem durch die Freedom House Organisation vergebenen Global Freedom Score von unter 60 bewertet wird.

Kontroverses Umweltverhalten

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die wiederholt gegen Umweltgesetze verstoßen, die Projekte mit massiver negativer Auswirkung auf die Gesellschaft oder die Umwelt oder Raubbau natürlicher Ressourcen betreiben und die wiederholt in der Kritik durch NGOs und/oder andere dritte Beobachter:innen stehen.

Die hier beschriebenen Ausschlusskriterien gehen an einigen Stellen über das hinaus, was die vorvertraglichen Informationen nach der EU-Offenlegungsverordnung vorschreiben, und spiegeln die tatsächliche Anwendung wider. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026

Tomorrow Fund

Ausschlusskriterien im Detail

1 — Gewährleistung von Grundbedürfnissen

6 Kriterien

Gesundheit

Ernährung

2 — Empowerment

1 Kriterium

3 — Klimaschutz

12 Kriterien

Energie & Effizienz

Mobilität

Emissionsvermeidung

4 — Natur

9 Kriterien

Tiere

Ressourcen & Rohstoffe

Wasser

Biodiversität

5 — Fairness

5 Kriterien

Gesellschaftliche Verantwortung

Transparenz

Unternehmensführung

6 — Rüstung

3 Kriterien

Biozide, Pestizide, Fungizide und Asbest

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Bioziden, Pestiziden, Fungiziden oder Asbest erzielen. Die Schwelle gilt für jeden dieser Stoffe einzeln.

Herstellung synthetischer Mineraldünger

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung synthetischer Mineraldünger erzielen. Emittenten mit einer glaubwürdigen Umstellung auf grüne Produktion, etwa grünes Ammoniak, werden im Einzelfall geprüft.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln erzielen.

Ultra-verarbeitete Lebensmittel

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes unmittelbar aus ultra-verarbeiteten Lebensmitteln wie Softdrinks, Fastfood oder stark gesüßten bzw. gesalzenen Snacks erzielen.

Massentierhaltung und Fleischverarbeitung

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit intensiver Tierhaltung erzielen oder Fleisch aus restriktiven Haltungsformen wie Batteriekäfigen oder Kastenständen verarbeiten.

Kommerzielle Fischerei und Aquakultur

Sektorausschluss

Sektorausschluss von Emittenten aus den Bereichen kommerzielle Fischerei und Aquakultur.

Arbeit

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gegen die ILO-Kernarbeitsnormen verstoßen, Beschäftigte ungleich behandeln oder menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen unterwerfen, Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder systematisch Sicherheits- und Gesundheitsstandards am Arbeitsplatz umgehen.

Fossile und atomare Energie

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Förderung, dem Handel oder der Erzeugung von Energie aus fossilen oder atomaren Quellen (Kohle, Öl, Uran) erzielen.

Neuentwicklung fossiler Infrastruktur

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Neuentwicklung von Kohleminen, Kohlekraftwerken oder neuer Öl-/Gasexploration erzielen.

Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus dem Betrieb fossiler oder nuklearer Kraftwerke erzielen.

Zulieferung an die fossile Industrie

> 10 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 10 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung an die fossile Industrie erzielen.

Lebens- oder futtermittelbasierte Biokraftstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus lebensmittel- oder futtermittelbasierten Biokraftstoffen erzielen.

Schädigende Großprojekte

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Großprojekte mit Schädigung von Ökosystemen wie Pipelines oder Staudämme betreiben oder gegen die Equator Principles bzw. gegen international anerkannte Standards für nachhaltige Biomaterialien und Staudammprojekte verstoßen.

Fossil betriebene Fahrzeuge

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung fossil betriebener Fahrzeuge (Automobil, Schifffahrt, Luftfahrt) erzielen.

Zulieferung entsprechender Komponenten

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus der Zulieferung entsprechender Komponenten erzielen.

Fehlende Emissionsreduktionsstrategie

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten ohne Emissionsreduktionsstrategie.

Langlebige Schadstoffe

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung oder dem Handel von organischen Chlorverbindungen, Fluorkohlenwasserstoffen oder langlebigen organischen Schadstoffen erzielen.

Ozonschädigende Chemikalien

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus ozonschädigenden oder international beschränkten Chemikalien erzielen.

Stockholmer Konvention

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gegen die Stockholmer Konvention verstoßen.

Fünf Freiheiten der Tiere

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die gegen die fünf Freiheiten der Tiere verstoßen.

FARM-Mindeststandards

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die gegen die FARM-Mindeststandards verstoßen.

Ausbeutung zu Unterhaltungszwecken

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tiere zu Unterhaltungszwecken wie Zirkus, Zoo oder Trophäenjagd ausbeuten.

Illegale Tierversuche

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die gesetzlich nicht vorgeschriebene (illegale) Tierversuche durchführen oder beauftragen.

Tiertransport über Zeitgrenzen

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Tiere über artspezifische Zeitgrenzen hinaus transportieren, in der Regel mehr als acht Stunden.

Konfliktmineralien und Ressourcenausbeutung

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Konfliktmineralien abbauen oder handeln, natürliche Ressourcen ausbeuten, Tiefseebergbau betreiben, Forst- oder Holz ohne FSC-Zertifizierung beschaffen, Rohstoffe illegal beschaffen (einschließlich Holz), ökologisch besonders wertvolle Flächen wie Moore und Wälder umwandeln, die Rechte indigener Bevölkerung missachten oder zur Ausweitung der Plastikproduktion beitragen.

Gewässerschutz

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die schädliche Abfälle in Flüsse oder Ozeane einleiten, Gewässer verschmutzen oder Wasserrechte in wasserarmen Gebieten erwerben.

Ökosysteme und Artenschutz

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Entwaldung und Bodendegradation betreiben, Wasser- und Stoffkreisläufe, Bodenfruchtbarkeit oder Biodiversität dauerhaft schädigen, durch IUCN oder UNESCO geschützte Arten und Flächen schädigen, mit vom Aussterben bedrohten Arten handeln oder diese gefährden, oder invasive Arten einbringen bzw. verbreiten.

Gentechnisch veränderte Organismen (landwirtschaftlich)

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz unmittelbar aus der Herstellung, Erforschung oder dem Handel gentechnisch veränderter Organismen für landwirtschaftliche Zwecke erzielen.

Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Konfliktgebiete

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten, die Organisationen oder Aktivitäten gegen demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit oder Menschenrechte unterstützen, Lobbying gegen Klimaschutz betreiben, Standorte in nach humanitärem Völkerrecht besetzten Gebieten betreiben oder nutzen, oder mit unkontrollierbarem Unfall-, Umwelt- oder Gesellschaftsrisiko operieren.

Suchtfördernde Substanzen und Verhaltensweisen

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes unmittelbar aus der Herstellung oder Förderung suchtfördernder Substanzen und Verhaltensweisen wie Tabak, Alkohol oder Glücksspiel erzielen.

Kontroverse Branchen

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten in kontroversen Branchen wie Pornografie.

Berichterstattung und Managementsysteme

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten mit unzureichender finanzieller oder nichtfinanzieller Berichterstattung zu Emissionen, Eigentümerstruktur, politischer Aktivität, Umsätzen, Steuern oder Gerichtsverfahren, ohne Umwelt- und Sozialrisikomanagementsystem oder ohne erforderliche Zertifizierungen für Fertigungsprodukte in der verarbeitenden Industrie.

Rechtsverstöße, Korruption und illegale Praktiken

ohne Umsatzschwelle

Ausschluss von Emittenten mit Rechtsverstößen im Bereich Gleichstellung, Arbeits-, Umwelt- oder Datenschutzrecht, Verstößen gegen internationale Abkommen wie die UN-Biodiversitätskonvention oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Menschenrechtsverstößen, Verstößen gegen Offenlegungspflichten, illegalem Land- oder Ressourcenerwerb, Korruption und unrechtmäßiger Vorteilsnahme, Bestechung, illegalen Geschäftspraktiken wie Bilanzbetrug, Preisabsprachen oder Steuerhinterziehung, oder Nutzung von Steueroasen ohne Begründung in der Berichterstattung.

Waffen und Militärgüter

> 0 %

Ausschluss von Emittenten, die Umsatz mit Waffen erzielen. Dazu zählen Feuerwaffen, Streumunition, Nuklear-, Chemie- und Biowaffen, Brandwaffen, autonome Waffensysteme und komplette Waffensysteme, jeweils einschließlich Entwicklung, Wartung, Test, Lagerung und Handel. Ebenfalls ausgeschlossen sind Emittenten, die Produkte oder Dienstleistungen speziell für militärische oder Verteidigungszwecke anbieten, einschließlich der Güter auf der EU Common Military List.

Dual-Use-Güter

> 5 %

Ausschluss von Emittenten, die mehr als 5 % ihres Umsatzes aus Gütern mit doppeltem Verwendungszweck erzielen, wenn die militärische Nutzung überwiegt.

Vertiefte Einzelfallprüfung

ohne Umsatzschwelle

Belastbare Hinweise auf eine signifikante Beteiligung an militärischen oder Verteidigungsaktivitäten sind Anlass für eine vertiefte Einzelfallprüfung, kein automatischer Ausschluss.

Diese Kriterien entsprechen dem aktuellen Ausschlusskriterien-Katalog der Tomorrow GmbH. Sie werden von Tomorrow eigenständig gepflegt und regelmäßig aktualisiert. Maßgeblich bleiben die vorvertraglichen Informationen und die weiteren Fondsdokumente.

Stand: 21.08.2026