Muss mein Arbeitgeber etwas zu meiner bAV dazuzahlen?
Ja. Seit 2022 ist dein Arbeitgeber bei allen Verträgen gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % deines Beitrags dazuzugeben — solange er durch deine Einzahlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Das ist bis zu einem Beitrag von 338 €/Monat der Fall (dem sozialversicherungsfreien Höchstbetrag 2026). Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr, auch über diese Grenze hinaus. Der Zuschuss fließt zusätzlich in deine Betriebsrente und erhöht dein Kapital, ohne dass du selbst mehr zahlst.
Was bedeutet „bis zu 100 % Kapitalmarktquote"?
Zu Vertragsbeginn der bAV wird dein Kapital bis zu 100 % am Kapitalmarkt investiert, verteilt auf unseren Evergreen Fonds und einen Wertsicherungsbaustein. Im Laufe der Zeit kann sich die Quote anpassen. Das ist ein struktureller Unterschied zu Setups, die einen großen Anteil im renditeschwachen Sicherungsvermögen parken.
Was passiert mit meiner bestehenden bAV?
Wir prüfen, ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist. Wenn ja, übernimmt DYNO die gesamte Abwicklung: Kündigung, Übertragung des Kapitals, neues Setup. Du musst in den meisten Fällen nichts weiter tun.
Was passiert mit meiner bAV bei einem Jobwechsel?
Dein Vertrag gehört dir. Bei einem Jobwechsel kannst du ihn zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen. Bereits angespartes Kapital bleibt erhalten, es geht nichts verloren.
Ich bin Geschäftsführer:in einer GmbH. Geht das auch für mich?
Wenn du als Geschäftsführer:in sozialversicherungspflichtig angestellt bist, kannst du die betriebliche Altersvorsorge genauso nutzen wie andere Arbeitnehmer:innen. Besonders attraktiv: Als Geschäftsführer:in können die Beiträge als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Auch für Gesellschafter-Geschäftsführer:innen gibt es Möglichkeiten. Sprich uns an, wir klären gemeinsam, was in deiner Situation sinnvoll ist.
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