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Altersvorsorge

Rürup- oder Riester-Rente: Was sind die Unterschiede?

Mit der Riester- oder Rürup-Rente privat fürs Alter vorsorgen und von staatlicher Förderung profitieren. Doch für wen lohnt sich der Abschluss?

4 Min. Lesezeit (aktualisiert am 15. Oktober 2024)

Person geht über einen Holzsteg durch einen Mammutbaumwald
Inhaltsverzeichnis
  1. Rürup-Förderung
  2. Riester-Förderung
  3. Für wen lohnen sich Rürup und Riester?
  4. Riester-Förderung bei der bAV

Auch wenn die Namen erstmal ähnlich klingen – die Riester- und Rürup-Rente unterscheiden sich in wesentlichen Aspekten. Beides sind Wege, um privat fürs Alter vorzusorgen und dabei von staatlicher Förderung zu profitieren. Sie eignen sich allerdings für unterschiedliche Zwecke und Personengruppen. Wo liegen also die Unterschiede und für wen lohnt sich der Vertragsabschluss?

Rürup-Förderung

Auch als Basisrente bekannt, bildet die Rürup-Rente eine Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem für Selbstständige, die nicht über die gesetzliche Rente pflichtversichert sind, kann die Basisrente den Grundpfeiler der eigenen Altersvorsorge bilden.
Die staatliche Förderung besteht bei der Rürup-Rente ausschließlich aus einer steuerlichen Begünstigung. Die eingezahlten Beiträge können 2026 bis zu 30.826 € als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag. In der Auszahlungsphase werden die Rentenzahlungen nachgelagert besteuert. Da viele in dem Lebensabschnitt geringere Einkünfte als noch im Berufsleben haben, profitieren sie von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Es gibt keinen Mindestbeitrag und die monatliche Sparrate kann frei gewählt werden. Genauso kann der Rürup-Vertrag zwischenzeitlich ruhend gestellt oder die monatlichen Beiträge durch zusätzliche Einmalzahlungen aufgestockt werden. Wer keine regelmäßigen Leistungen einzahlen kann, hat die Möglichkeit, den Vertrag mit einmaligen Sonderzahlungen zu bedienen.
Bei der Auszahlung der Rürup-Rente gibt es dagegen kaum Gestaltungsspielraum. Sie ist nur als monatliche Rente möglich.

Riester-Förderung

Die Riester-Rente verfolgt eine ergänzende Funktion zur gesetzlichen Altersvorsorge. Die 2002 eingeführte staatlich geförderte Zusatzversorgung ist eine politische Maßnahme, um auf ein sinkendes Rentenniveau zu reagieren. Die folgenden Angaben gelten für bestehende Riester-Verträge und für Neuabschlüsse bis zum 31.12.2026.

Die gezahlten Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 € pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Der größte Vorteil beim „Riestern“ ergibt sich allerdings aus den staatlichen Zulagen, die zum angesparten Kapital obendrauf kommen.
Die jährliche Grundzulage beträgt 175 € pro Person. Dazu werden Kinderzulagen in Höhe von 185 € bzw. 300 € gezahlt, je nach Geburtsjahr des Kindes und solange Anspruch auf Kindergeld besteht. Auch unter 25-Jährige können von einem einmalig gezahlten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 € profitieren.
Für die volle Förderung müssen Eigenbeitrag und Zulagen zusammen mindestens 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres betragen, höchstens aber 2.100 € pro Jahr. Der Eigenbeitrag liegt dabei bei mindestens 60 € im Jahr.

Die Auszahlung erfolgt als monatliche Rente. Bis zu 30 % des Kapitals können aber auch als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Riester-Rente, unter Abzug der staatlichen Zulagen, vererbt werden kann.

Vorteile Nachteile
Rürup
  • Beiträge bis zu 30.826 € jährlich steuerlich absetzbar (Stand 2026)
  • Alternative für Selbstständige
  • Einzahlungen flexibel gestaltbar
  • Bindung an lebenslangen Vertrag
  • Förderung lohnt erst bei hohen Beitragszahlungen
Riester
  • Staatliche Zulagen
  • Kündigung und Wechsel möglich
  • Vererben des Vertrages möglich
  • Verträge rentieren sich nur in Einzelfällen
  • Neuverträge ab 2027 nicht mehr möglich

Für wen lohnen sich Rürup und Riester?

Grundsätzlich ist die Rürup-Rente für alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen offen. Besonders relevant ist sie aber für Selbstständige und Freiberufler:innen, die nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Aber auch Angestellte, die sich eine staatlich geförderte private Altersvorsorge aufbauen wollen, können sie nutzen. Allerdings lohnt sich die Förderung nur dann, wenn hohe Summen eingezahlt werden und das volle Potenzial der Steuerbegünstigung ausgeschöpft wird.

Daher gibt es auch Kritik an der Rürup-Rente. Die staatliche Förderung lohnt sich vor allem für Gutverdienende, die sowieso hohe Summen für die Altersvorsorge zurücklegen können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Flexibilität. Ist der Vertrag einmal abgeschlossen, gibt es keine Möglichkeit, vor Renteneintritt auf das gesparte Kapital zuzugreifen – auch nicht durch Kündigung des Vertrages.

Die Riester-Rente ist dagegen eher für Geringverdienende und kinderreiche Familien geeignet, die ohne die staatlichen Zulagen nur geringe Leistungen für die private Altersvorsorge zurücklegen könnten. Im Gegensatz zur Rürup-Rente können Riester-Verträge auch noch lange nach Abschluss gekündigt oder zu einem anderen Anbieter gewechselt werden. Wird der Vertrag allerdings vor Renteneintritt gekündigt, müssen die staatlichen Zulagen und Steuerbegünstigungen vollständig zurückgezahlt werden.

Viele Expert:innen raten den meisten Personen von der Riester-Rente ab. Die Verträge würden sich erst bei sehr hoher Lebensdauer rentieren und sind nur in Ausnahmefällen, wie bei sehr kinderreichen Familien, zu empfehlen.
Ob sich eine Riester-Rente lohnt, stellt sich für neue Verträge allerdings nur noch bis Ende 2026: Die Riester-Reform ist beschlossen. Ab dem 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot mit einer staatlichen Förderung von bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr, neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich. Bestehende Verträge laufen weiter, die Rürup-Rente ist von der Reform nicht betroffen.

Riester-Förderung bei der bAV

Die Riester-Förderung kann übrigens auch für die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch genommen werden – unter der Bedingung, dass die Beiträge nicht aus dem Brutto- sondern vom Nettogehalt bedient werden. Die Abwicklung der bAV läuft dabei weiterhin über die Firma.

Noch mehr Finanzwissen gibt es auf unserem YouTube-Kanal:

Evergreen Gründer Iven erklärt die Riester-Realität auf unserem YouTube-Kanal.

Geschrieben von Maria Bauer

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Anlageberatung und keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.